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Zusätzliche Ultraschall-Untersuchung im Mutter-Kind-Pass Programm.
Seit 1. Jänner gilt die vom Bundesministerium Gesundheit verordnete Novelle zum MKP-Programm in Österreich. Neu: Ultraschall in der 8. bis 12. Schwangerschaftswoche

Die Novelle umfasst weiterhin, dass die Durchführung des HIV-Tests im Rahmen der ersten Untersuchung und des oralen Glukosetoleranztests im Rahmen der dritten Untersuchung ab 2011 Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe sind.

Die Zusatzblätter für die Ultraschall-Untersuchung im 8. bis 12. Lebensmonat für ältere Mutter-Kind-Pässe, die 2009 ausgestellt wurden, erhalten Sie bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt.


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